Oldtimer-Einstellplätze

Zusätzlich zu den weiter unten aufgeführten Parkplätzen besteht die Möglichkeit, Wohnmobile bis zu einer Höhe von 3.90 Meter und einer Länge bis 12 Meter einzustellen. Mehr Informationen finden Sie hier.


 

 

Preise gültig ab 1. Januar 2025:

alle Preise inkl. allen Nebenkosten und MWSt., Mindestmietdauer 4 Monate
Platz

Länge

nutzbar

Breite

Gittertor

Höhe
mind.
Preis Bemerkung Belegung
A ca. 5.50 m 297 cm 218 cm

CHF 160.00

zus. Abstellbereich vermietet
B ca. 9.50 m * 297 cm 218 cm CHF 160.00 zus. Abstellbereich vermietet
C

ca. 10.50 m *

228 cm 218 cm CHF 160.00 zus. Abstellbereich vermietet
D ca. 11.50 m * 228 cm 218 cm CHF 160.00 zus. Abstellbereich vermietet
E ca. 4.80 m 250 cm 216 cm CHF 136.00   vermietet
F ca. 3.30 m 250 cm 216 cm CHF 136.00 zus. Abstellbereich vermietet
G 5.30 m 310 cm 216 cm CHF 136.00   vermietet
H 5.30 m 310 cm 216 cm CHF 136.00   vermietet
I 5.30 m 269 cm 216 cm CHF 136.00   vermietet
K 5.30 m 269 cm 216 cm CHF 136.00   vermietet
L 5.30 m 271 cm 220 cm CHF 136.00   vermietet
M 5.30 m 271 cm 215 cm CHF 136.00   vermietet
N 5.30 m 271 cm 215 cm CHF 136.00   vermietet
O 5.30 m 316 cm 215 cm CHF 136.00   vermietet
P ca. 5.30 m 316 cm 215 cm CHF 136.00   vermietet

* Höhe im hinteren Bereich abnehmend
 

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Beschrieb (Bestandteil des Mietvertrages):

  • Vor dem gemieteten Parkfeld befindet sich ein weiteres Parkfeld (siehe Download-Grundrissplan weiter oben), welches üblicherweise an den Werktagen während den üblichen Arbeitszeiten durch ein Fahrzeug des Ankermieters (Vitodata AG) besetzt ist. Der Mieter erhält den Namen sowie die Telefonnummer(n) des vorgelagerten Parkfeldbenutzers. Dieser kann bei Bedarf angerufen werden und wird sein Fahrzeug üblicherweise innert 15 Minuten umparkieren, resp. die Ausfahrt ab dem Parkfeld des Mieters ermöglichen.
    Ab ca. 17:30 sowie an den Wochenenden sind die vorgelagerten Parkfelder frei.
  • Das Parkfeld ist mit einem Stromanschluss ausgestattet. An diesem dürfen Batterieladegeräte und (temporär) Reinigungsgeräte (zB. Staubsauger) angeschlossen werden. Bei der Nutzung von grösseren Stromverbrauchern behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Stromkosten in Rechnung zu stellen.
  • Die Parkfelder, welche als Oldtimer-Abstellplätze ausgebildet sind, sind durch separate verschiebbare Gittertore von den übrigen Tagesparkfeldern abgetrennt. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dass diese Tore im jeweiligen Bereich nach dem erfolgten Zutritt wieder abgeschlossen werden.
  • Zum Schutz der Wände sind im ganzen Bereich der Oldtimer-Abstellplätze bis ca. 60 cm über Boden verzinkte Stahlbelche montiert. Das Rückwärtsparkieren der Fahrzeuge ist gestattet. 
  • Das auf der Etage installierte mobile Pneudruck-Prüfgerät darf bis auf Weiteres von allen Mietern unentgeltlich genutzt werden. Nach Gebrauch muss es in die dafür vorgesehene Halterung zurückgestellt werden.
  • In der ganzen Tiefgarage ist WLAN verfügbar.
  • Auf Wunsch kann ein elektronisch geregeltes Batterieladegerät vom Vermieter zu CHF 11 pro Monat gemietet oder zum Preis von einmalig CHF 160 gekauft werden.
  • Auf Wunsch kann eine Öl-Abtropfschale (120 cm x 63 cm) vom Vermieter zu CHF 6 pro Monat gemietet oder zum Preis von einmalig CHF 90 gekauft werden.
  • In allen Parkgeschossen sowie in den Auffahrten und im Treppenhaus ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Pro Parkfeld darf ein brennbarer Kasten von maximal 0.5 m3 Inhalt oder ein nicht brennbarer Kasten von maximal 1 m3 Inhalt aufgestellt werden. Zusätzlich ist das Aufbewahren von einem (1) Satz Reifen/Rädern gestattet.